Bürgerstiftungen sind in Deutschland rechtlich nicht definiert. Zumeist handelt es sich bei diesen aber um rechtsfähige Stiftungen, die sich für das Gemeinwohl in ihrer Stadt einsetzen und in ihrer Stiftungsarbeit auf die Arbeit von Ehrenamtlichen bauen.

Eine Bürgerstiftung (Bürgerstiftungen werden auch Stadt- oder Gemeinschaftsstiftung genannt) ist eine politisch unabhängige Organisation von Bürgern einer Stadt, die sich für das Gemeinwohl einsetzen.

Gesetzlich ist in Deutschland nicht definiert, was eine Bürgerstiftung ist. Die meisten bestehenden Bürgerstiftungen weisen aber bestimmte Eigenschaften auf: So sind diese in der Regel lokal verankert und fördern Projekte in einer bestimmten Region. Zumeist sind Bürgerstiftungen fördernd und operativ tätig – fördern also Projekte anderer Organisationen und setzen eigene Projekte um.

Bürgerstiftung Hamburg

Bei der Bürgerstiftung Hamburg bringt ein Vorleseprojekt den Kleinsten das Lesen nahe. Foto: Bürgerstiftung Hamburg

In den Satzungen von Bürgerstiftungen ist häufig eine Vielzahl an gemeinnützigen Zwecken aufgeführt, damit die Stiftung sich vielen oder den meisten Belangen ihrer Stadt widmen kann. Häufig genannte Stiftungszwecke sind etwa die Förderung von Kultur, Jugend, Sozialen Projekten, Bildung, Natur- und Denkmalschutz.

Rechtlich handelt es sich bei Bürgerstiftungen meist um selbständige Stiftungen bürgerlichen Rechts, die als gemeinnützige Stiftungen steuerbegünstigt sind. Häufig treten diese auch als Dachstiftungen auf und fungieren als Treuhänder für rechtlich unselbständige Stiftungen, sogenannte Treuhandstiftungen. Bürgerstiftungen verfügen meist über ein geringes Stiftungskapital und sind auf Spenden und Zustiftungen angewiesen.

Bürgerstiftungen in Deutschland

Die erste deutsche Bürgerstiftung wurde 1996 in Gütersloh gegründet. Als Vorbild dienten den deutschen Bürgerstiftungen die kanadischen Community Foundations. Die älteste kanadische Bürgerstiftung ist die Winnipeg Foundation, die im Jahre 1921 gegründet wurde. In Kanada gibt es laut Wikipedia inzwischen 191 Community Foundations.

Was ist eine Bürgerstiftung

Die Frankfurter Bürgerstiftung unterhält eine Kinderbibliothek. Foto: Frankfurter Bürgerstiftung

Die Stiftung Aktive Bürgerschaft zählt in ihrem „Report Bürgerstiftungen 2019“ wesentlich mehr Bürgerstiftungen in Deutschland: nämlich 410. Diese verfügten insgesamt über ein Stiftungskapital von 423 Millionen Euro. 87 der Stiftungen besitzen ein Kapital von mehr als einer Million Euro. Für die Projektförderung gaben Bürgerstiftungen 2018 laut dem Report rund 17,5 Millionen Euro aus.

Eigene Projekte von Bürgerstiftungen werden oft durch das Engagement von ehrenamtlichen Helfern getragen. So engagieren sich Helfer in Lese-, Mentoring- oder Betreuungsprojekten. Die Anzahl an Menschen, die sich ehrenamtlich in Bürgerstiftungen engagieren, beziffert die Stiftung Aktive Bürgerschaft auf rund 27.000: Davon engagierten sich etwa 5.000 in Gremien und weitere circa 22.000 Ehrenamtliche in Projekten und Arbeitsgruppen. 74 Bürgerstiftungen beschäftigten hauptamtliche Mitarbeiter.

Interessenvertretung von Bürgerstiftungen

Sowohl das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands des Bundesverbands Deutscher Stiftungen als auch die den Genossenschaftsbanken nahestehende Stiftung Aktive Bürgerschaft vertreten die Interessen der Bürgerstiftungen in Deutschland der Öffentlichkeit gegenüber. Die beiden Interessensvertretungen kooperieren, etwa um Daten zu erheben.

Außerdem bieten die Interessensvertretungen den Bürgerstiftungen durch regionale Treffen die Möglichkeit, sich auszutauschen. Termine und Schwerpunkte der Vernetzungs- und Beratungsangebote stimmen beide Organisationen ab.

Info

10 Merkmale einer Bürgerstiftung

Die Merkmale legte der Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Rahmen seiner Jahrestagung im Jahr 2000 fest. Bürgerstiftungen, die das Gütesiegel des Bundesverbands erhalten möchten, müssen die zehn Merkmale erfüllen. Das Gütesiegel wird für die Dauer von zwei Jahren erteilt.

  1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
  2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
  3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
  4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
  5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
  6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
  7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
  8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
  9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
  10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

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