Viele Investmentfonds werden mit einem Ausgabeaufschlag verkauft. Die Einstiegsgebühr in die Anlage wird auch bei stiftungsgeeigneten Fonds fällig. Doch diese Mehrkosten sind für Stiftungen längst nicht mehr unausweichlich.

Der Ausgabeaufschlag, häufig auch als Agio bezeichnet, ist eine Gebühr, die ein Investor einmalig zahlen muss, wenn er in Fondsanteile investiert. „Bei den Publikumsfonds, die mit einem Ausgabeaufschlag ausgestattet sind, wird hiermit unter anderem die Beratungsleistung der vor Ort tätigen Bank im Kundenkontakt kompensiert. Dort findet die Aufklärung (wie zum Beispiel Risiken, Chancen, Nachhaltige Präferenzabfrage, steuerliche Implikationen auf die Rechtsform des Kunden et cetera) und letztendlich auch das Ordering statt“ heißt es dazu bei Union Investment. Die Deka teilte auf Anfrage mit: „Ausgabeaufschläge werden als Vergütung für die Beratungsleistung berechnet und können je nach Kundengruppe und Portfolio variieren.“ Mit dem Ausgabeaufschlag würde eine Stiftung hinsichtlich ihrer Ziele und ihrer Portfolioaufstellung beraten: „Das Risikoprofil der Stiftung wird ermittelt, das Risikoprofil eines etwaig vorhandenen Portfolios ebenfalls. Bei diesen Fragestellungen handelt es sich um zum Teil komplexe Sachverhalte, die gemeinsam analysiert werden“, so ein Deka-­Sprecher.

„Ich habe nie verstanden, warum man für den Kauf eines Fonds Geld bezahlen soll.“
Klaus-Dieter Erdmann, MMD Analyse & Advisory

Der Aufschlag – der höchste gängige Wert sind hierzulande fünf Prozent – wird also erhoben, um die Kosten für den Vertrieb zu decken. Er fließt damit nicht der Fondsgesellschaft zu und schon gar nicht dem Fondsvermögen, sondern größtenteils Vertriebspartnern wie etwa der Hausbank der Stiftung. Damit wirken sich Ausgabeaufschläge negativ auf die Rendite aus. Die Mutter aller Gebühren ist dabei kein Alleinmerkmal der genossenschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Fondsanbieter. Auch die Fondsgesellschaften anderer Anbieter erheben Ausgabe- oder Rücknahmeabschläge (Disagio) – bei einigen Gesellschaften gerade aus dem angelsächsischen Raum fallen sie gerne auch mal höher aus als bei deutschen Anbietern und erreichen bis zu sieben Prozent. Da aber sehr viele Stiftungen, vor allem kleinere ohne eigene Vermögensverwaltung, eben bei Volksbanken oder Sparkassen ihr Depot führen, sind diese Anbieter für den Sektor besonders relevant.

Keine Vorgaben der Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat kein Dokument für Investmentvermögen erarbeitet, in dem der Rahmen für Ausgabeaufschläge beziehungsweise Rücknahmeabschläge, Agios oder Loads analog der Musterbausteine für Fondskosten festgelegt oder beschrieben wird. „Hintergrund dafür ist, dass es eine wirtschaftliche Abwägung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist, die Höhe für Ausgabeaufschläge beziehungsweise Rücknahmeabschläge, Agios oder Loads festzulegen“, erläutert eine Sprecherin. Ganz grundsätzlich gelte, dass die Kapitalverwaltungs­gesellschaft ihre Pflichten nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nicht verletzen. „Danach hat die KVG ausschließlich im Interesse der Anleger und im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen oder der Anleger zu handeln und muss insbesondere mittels geeigneter Verfahren unter Berücksichtigung des Wertes des Investmentvermögens und der Anlegerstruktur eine Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch unangemessene Kosten, Gebühren und Praktiken vermeiden“, so die Bafin.

Alternative Wege ohne Aufschlag

Klaus-Dieter Erdmann, Geschäftsführer von MMD Analyse & Advisory, hält den Aufschlag für nicht mehr zeitgemäß: „Ich habe nie verstanden, warum man für den Kauf eines Fonds Geld bezahlen soll.“ Es habe sich zudem gezeigt, dass der Ausgabeaufschlag Fehlanreize setze, denn früher seien die Fonds in einem Portfolio auch gerne mal gedreht worden – mit dem Effekt, dass für die neuen Fonds wieder der Ausgabeaufschlag habe vereinnahmt werden können. Neben dem Aufschlag sollten Stiftungen auch auf die Höhe der Bestandsprovisionen achten: „Da darf man ruhig mal beim Verkäufer nachfragen, wie viel beim Verkäufer pro Jahr vereinnahmt wird. Denn auch das mindert die Performance des Fonds.“

Klar ist: In Zeiten von Online-Brokern muss keine Stiftung, die ihre Vermögensanlage in Eigenregie organisiert, noch Ausgabeaufschläge bezahlen, es gibt sogar erste Fintechs, die aus den Bestandsprovisionen Rückvergütungen für Kunden anbieten. Und jene Stiftungen, die diese Aufgabe an Vermögensverwalter ausgelagert haben, ohnehin nicht: „Kein Vermögensverwalter zahlt Ausgabeaufschläge“, weiß Erdmann, und: „Gute Verwalter besorgen Stiftungen stets die institutionelle Branche auch bei kleineren Summen, denn die sind mit geringeren laufenden Kosten belastet.“ Sogenannte No-Load-Fonds ohne Ausgabeaufschlag eignen sich nicht für Stiftungen, denn diese Angebote sind, so Erdmann, dafür oftmals mit hohen laufenden Kosten und oft einer Performance Fee ausgestattet: „Das ist etwas für Trader“ – also einen Anlagestil, der der langfristigen Ausrichtung bei der Verwaltung von Stiftungsvermögen in der Regel nicht entspricht.

„Adäquate vergünstigte Verwaltungsvergütung“

Bei den Fondsgesellschaften wird das Thema für Stiftungen inzwischen adressiert, allerdings nicht durch grundsätzlichen Entfall der Aufschläge, sondern den Hinweis auf institutionelle Tranchen ohne Ausgabeaufschlag, die zudem durch ihre „der Zielgruppe adäquate vergünstigte Verwaltungsvergütung“ überzeugen würden, so Union Investment. Diese „kostenadäquate Verwaltungsvergütung“ orientiere sich „am Wettbewerb und am Kapitalmarktverständnis der Stiftungen.“ Zudem verweist Union Investment auf „einen auf die Bedürfnisse von Stiftungen ausgerichteten Mischfonds (UniInstitu­tional Stiftungsfonds Nachhaltig)“, der über eine steuer­befreite Anteilklasse verfügt. Sie weist einen Ausgabeaufschlag von zwei Prozent statt fünf in der Retailtranche auf.

Auch die Deka bietet Fonds mit unterschied­lichen Tranchen an. „Hier kann der Kunde, in diesem Fall die Stiftung, zwischen Produkten mit und ohne Ausgabeaufschlag wählen.“ Mit Deka-Stiftung Balance und Deka-Institutionell Stiftung I gebe es Investmentlösungen, die speziell für die Belange von Stiftungen aufgelegt wurden. „Auch bei der Verwaltungsvergütung wurde den besonderen Anforderungen von Stiftungen Rechnung getragen.“ Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Fonds ganz ohne Ausgabeaufschläge auskommen.

Stiftungen können an den drei Stellschrauben Ausgabeaufschlag, Bestandsprovision und geringere Kosten institutioneller Tranchen mit relativ wenig Aufwand die Performance ihrer Vermögensanlage erheblich verbessern. Kosten für akribisches Fondsmanagement, das das Stiftungskapital auch durch schwierige Marktphasen sicher steuert, steht eine messbare Leistung gegenüber, für die manche Stiftung gerne bezahlen wird. Ausgabeaufschläge und hohe Bestandsprovisionen erscheinen angesichts der heutigen Möglichkeiten allerdings wie Relikte aus vergangenen Zeiten.

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