Der Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Patientenschutz hat mit Inke Gallner eine neue Vorsitzende erhalten. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts tritt damit die Nachfolge von Harald Schliemann an. Ihren bisherigen Posten als stellvertretende Vorsitzende übernimmt der Rechtswissenschaftler Wolfram Höfling.

Inke Gallner, Richterin und Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, hat den Vorsitz des Stiftungsrats der Deutschen Stiftung Patientenschutz übernommen. Die 59-Jährige tritt die Nachfolge von Harald Schliemann an, der diese Position 13 Jahre lang innehatte. Der 80-jährige Jurist und Politiker (CDU) war von 2004 bis 2008 Justizminister von Thüringen und zuvor als Vorsitzender Richter am Landes- und Bundesarbeitsgericht tätig.

Gallner ist seit sechs Jahren Mitglied des Stiftungsrats und war zuletzt stellvertretende Vorsitzende. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 1994 arbeitete sie an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie am Landesgericht Baden-Württemberg. 2007 wurde sie zur Richterin am Bundesarbeitsgericht in Erfurt und 2017 zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Derzeit leitet sie den 10. Senat, der sich unter anderem mit Tarifrecht befasst.

Prof. Wolfram Höfling wurde zum neuen stellvertretenden Stiftungsratsvorsitzenden berufen. Der Staatsrechtler ist seit über 20 Jahren in verschiedenen Funktionen bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz aktiv, zunächst im Vorstand und später im Stiftungsrat.

Ein Orden als Stifter

Der neunköpfige Stiftungsrat wird alle fünf Jahre vom Rat der Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser-Ritterordens berufen, der auch der Stifter der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas, Eugen Brysch leitet den Vorstand.

Die 1995 in Dortmund gegründete Stiftung, ursprünglich unter dem Namen Deutsche Hospiz-Stiftung, wurde 2013 in Deutsche Stiftung Patientenschutz umbenannt. Sie versteht sich als Sprecherin für schwerstkranke, schwerstpflegebedürftige und sterbende Menschen. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Unterstützung bei Fragen zum Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissständen. Zudem hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung und bietet Beratungen sowie die Umsetzung von Patientenverfügungen an. Zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit verzichtet die Stiftung nach eigenen Aussagen auf Gelder von Leistungserbringern, Krankenkassen und der öffentlichen Hand und finanziert sich demnach ausschließlich durch Spenden und Beiträge ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer.

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