Die für Anfang dieses Jahres angekündigte Digitalplattform ist nun online. Dort sind die Organisationen zu finden, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen – allerdings sind nicht von Beginn an alle Organisationen aufgeführt.

Das Zuwendungsempfängerregister ist seit dem 31. Januar online. Unter zer.bzst.de lassen sich die Organisationen einsehen, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. Ursprünglich sollte das Register bereits Anfang Januar online gehen, nachdem es im Jahressteuergesetz 2020 angekündigt und im Wachstumschancengesetz weiter geregelt wurde.

Zuwendungsempfängerregister wird nach und nach vervollständigt

Das Bundeszentralamt für Steuern mit Hauptsitz in Bonn und weiteren Sitzen in Berlin, Saarlouis und Schwedt an der Oder erklärt, dass das Register zu Beginn noch nicht alle gemeinnützigen Organisationen enthält. Diese würden nach und nach vervollständigt. Organisationen, die nicht gleich zu Beginn eingetragen sind, müssen sich demnach keine Sorgen wegen möglicher negativer Konsequenzen machen.

Im Zuwendungsempfängerregister werden Informationen wie Name, Anschrift, steuerbegünstigter Zweck oder Bankverbindung erfasst. Durch die öffentliche Einsehbarkeit ist ein Verlust der Gemeinnützigkeit direkt überprüfbar, was mehr Sicherheit für Spender bringen soll. Das Steuergeheimnis ist in dieser Hinsicht für das Register beziehungsweise das Bundeszentralamt aufgehoben.

Einpflegen von Daten soll künftig möglich sein

Gemeinnützige Organisationen müssen nicht aktiv werden: Die Finanzämter melden die Daten dem Bundeszentralamt für Steuern. Es wird jedoch empfohlen, die Daten daraufhin zu überprüfen, ob sie aktuell sind – auch Daten im Register können künftig korrigiert werden. Außerdem soll es später möglich sein, „freiwillig Bankverbindungen zu Spendenkonten sowie Angaben zu der eigenen Homepage der Organisation in das Register einzupflegen“.

Das Register dient nicht nur als Übersicht über steuerbegünstigte Organisationen, sondern soll auch als Grundlage für ein späteres digitales Spendenverfahren dienen. Das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen durch Onlinemeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern soll zukünftig ersetzt werden. Ein offizieller Zeitplan dafür steht noch aus.

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