Börsengehandelte Wertpapierfonds sind Bestandteil vieler Stiftungsportfolios, um laufende Erträge zu erzielen und das Stiftungskapital zu erhalten. Doch wie entsteht ein Fonds, und was geschieht bei der Verwaltung im Alltag?

Ihr Volumen reicht vom einstelligen Millionenbetrag bis zu mehreren Milliarden Euro: Zahlreiche börsennotierte Investmentfonds, die sich an Stiftungen wenden, buhlen mit unterschiedlichen Ansätzen um Kundengelder. Gemeinsam sind ihnen allerdings die rechtlichen Vorgaben und Abläufe im Investmentalltag. Bis ein neuer Fonds wirklich handelbar ist, braucht es seine Zeit. „Eine erste Idee entwickelt sich aus einem gemeinsamen Austausch zwischen Portfoliomanager, Vertrieb und Kunden“, sagt Alina Finkmann, Produktspezialistin im Wealth- und Assetmanagement von Berenberg. „Dabei geht es letztlich auch darum, ob eine Idee wirklich tragfähig ist. Wir wollen ja schließlich nur Produkte auflegen, für die wir einen Markt sehen.“

Manchmal komme es bei der Planung eines neuen Publikumsfonds vor, dass zuvor bereits Spezialfonds mit ähnlicher Strategie existieren, sagt Fondsmanager Oliver Brunner, der bei Berenberg den Bereich Portfoliomanagement Multi Asset leitet. Erkenne man dann eine entsprechende Nachfrage oder Trends am Markt, arbeite man dann daran, eine solche Strategie in eine für alle Anleger investierbare Version umzuwandeln.

„Im Assetmanagementsystem werden Transaktionen in Echtzeit simuliert.“ Oliver Brunner, Fondsmanager

Nach der Entscheidung für einen neuen Fonds startet ein formaler Prozess, zudem bereitet sich das Portfoliomanagement neben den regulatorischen Arbeiten auf den Fonds vor: „Es wird ein Musterportfolio erstellt, mit dem theoretisch auch gehandelt werden kann“, sagt Finkmann. „So lassen sich später in den ersten Gesprächen bereits konkrete Inhalte und Ergebnisse zeigen.“ Bei der administrativen Arbeit ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). In der Kooperationsvereinbarung mit der KVG wird festgehalten, welche Anlageziele der Fonds verfolgt und welche Instrumente dabei verwendet werden. Auch Aspekte wie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit fallen darunter. „Das Risikomanagement prüft unterdessen Kennzahlen und Liquidität, um sicherzugehen, dass das, was wir uns vorstellen, umsetzbar ist.“

Ist die Prüfung durch die KVG abgeschlossen, ist die jeweilige Aufsichtsbehörde – für deutsche Fonds die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) – der nächste Ansprechpartner. Diese prüft den Fonds, stellt gegebenenfalls Rückfragen, fordert Informationen nach. Ein halbes Jahr bis neun Monate sind Finkmanns Erfahrung nach übliche Zeitspannen für diesen formalen Zulassungsprozess. Mit dem Start des Fonds tritt der dritte Akteur hinzu: die Verwahrstelle, die Partei, bei der die Fondsbestandteile gelagert werden. Sie hat sicherheitsseitig eine wichtige Funktion, etwa mit Blick auf mögliche Cyberangriffe.

Zusammenspiel dreier Akteure

Im Alltag spielen die drei Parteien zusammen. Der Assetmanager, verantwortlich für das Anlagekonzept, verantwortet auch die Umsetzung, so Brunner. „Bei der KVG liegen die aufsichtsrechtlichen Themen – alles, was für die Fondshülle wichtig ist.“ Dazu gehören auch der Verkaufsprospekt und die Überwachung der Transaktionen. Aus der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung von Management und Verwahrung ergibt sich eine unabhängige Prüfinstanz, die einen Schutz für Anleger bedeutet.

Jede Transaktion nimmt ihren Anfang im Assetmanagement. „Zu- und Verkäufe des Fonds laufen über das Assetmanagementsystem, in dem der Fonds und sämtliche Einzelpositionen vorhanden sind“, sagt Brunner. „Dort wird in Echtzeit simuliert, ob nach Ausführung einer Transaktion weiterhin alle vorgeschriebenen Anlagegrenzen eingehalten wären und ob ausreichend Liquidität vorhanden ist.“ Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, geht die Order an die Händler – häufig intern bei Berenberg, aber in einer getrennten Abteilung.

Der Händler erwirbt dann die entsprechende Stückzahl. Der Handel findet nicht nur an den Börsen statt – etwa bei vielen Anleihen, wo es einen großen außerbörslichen Handel gibt. „Bei Anleihen geschieht dies dann über einen Händler. Illiquide Assets werden dagegen zwischen Käufer und Verkäufer direkt abgewickelt.“ Über das Swift-System (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) geht die Information an KVG und Verwahrstelle. „Bei der KVG steht dann noch einmal eine zusätzliche Prüfung an, ob alle Vorgaben eingehalten worden sind. Ebenso eine Marktgerechtigkeitsprüfung, also die Prüfung, ob der abgerechnete Kurs innerhalb der tatsächlichen Handelsspanne lag.“ Eine Abweichung kommt aber äußerst selten vor“, sagt Brunner – „gerade bei Aktien“.

Sollte eine Order doch einmal gesetzlichen Regeln oder Fondsvorgaben widersprechen, wird eine Anlagegrenzverletzung festgestellt, die direkt zu bereinigen ist – als hätte es die problematische Transaktion nie gegeben. „Im Hintergrund läuft bei der Verwahrstelle das Settlement. Sie wird informiert, welcher Fonds welche Anzahl an welchen Wertpapieren gekauft hat. „Die Stücke müssen dann vom Verkäufer an den Käufer geliefert werden.“

Offene Fonds haben kein Ablaufdatum, doch auch Schließungen kommen vor. Wird ein Fonds liquidiert oder mit einem anderen verschmolzen, muss dies zeitgleich für alle Anleger veröffentlicht werden. So soll vermieden werden, dass es ein Wettrennen um den Verkauf der Anteile gibt. „Auch werden alle Anleger, die zum Zeitpunkt des Beschlusses investiert sind, gleichbehandelt und indirekt an den Kosten für die Schließung beteiligt“, so Finkmann. Der Abwicklungstermin muss mindestens sechs Monate in der Zukunft sein. „So lange hat der Kunde Zeit, den Fonds zu verkaufen. Wenn nach Ablauf der Frist noch Anleger investiert sind, gibt die Verwahrstelle den Gegenwert zurück.“

Der Aufwand für Auflage und Verwaltung spiegelt sich auch in der Fondslandschaft wider. Nur wenige Produkte liegen im einstelligen Millionenbereich. Dass der Aufwand für kleinere Anbieter herausfordernd sein kann, hat Norbert Wolk beim Start seines „Barbarossa Europäischer Stiftungsfonds“ erlebt. Die Kostenstrukturen der Dienstleister wichen stark voneinander ab, auch sei Arbeitsweise ist unterschiedlich. „So akzeptieren zum Beispiel nicht alle Kapitalverwaltungsgesellschaften Fonds, die unter 20 Millionen Euro Volumen starten.“ Die Fondsauflage ist für kleinere Projekte damit mit Unwägbarkeiten verbunden – auch können zum Beispiel Investoren bis zum Start des Fonds jederzeit ihr zugesagtes Seed Capital zurückziehen.

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