Die Zeppelin-Nachfahren wollen, dass die Zeppelin-Stiftung wieder in den ursprünglichen Stand als rechtlich selbstständige Stiftung zur Förderung des Luftschiffbaus und der Luftschifffahrt zurückversetzt wird.

Die Zeppelin-Nachfahren wollen, dass die Zeppelin-Stiftung wieder in den ursprünglichen Stand als rechtlich selbstständige Stiftung zur Förderung des Luftschiffbaus und der Luftschifffahrt zurückversetzt wird. Deshalb werde ein Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Stiftungsaufsicht eingereicht, teilte die Familie laut der Zeitung Südkurier am Donnerstag mit. Ziel sei es, dem historischen Stifterwillen wieder Geltung zu verschaffen, so Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin – Urenkel von Ferdinand Graf von Zeppelin. Zwar wird heute kein Luftschiffbau mehr betrieben, jedoch könne die Stiftung die Luft- und Raumfahrtforschung fördern.

Sollte der Antrag Erfolg haben, wird einer der Nachfahren Sitz und Stimme in der Zeppelin-Stiftung erlangen und die Stadt könnte nicht mehr so wie bisher über Gelder aus dem Stiftungsvermögen verfügen.

Derzeit bemängeln die Zeppelin-Nachfahren, dass Gelder nicht im Sinne des Stiftungsgründers verwendet werden und die Stiftung niemals hätte in die Hände der Stadt gelangen dürfen. Sollte der Antrag vom Regierungspräsidium abschlägig entschieden werden, wollen sie den Gerichtsweg durch alle Instanzen beschreiten, meldet der Südkurier.

„Wir werden die Unterlagen im Detail prüfen, sehen der weiteren Entwicklung aber gelassen entgegen. Die Stadt Friedrichshafen geht davon aus, dass alle Rechtsakte zur Gründung der heutigen Zeppelin-Stiftung in der Trägerschaft der Stadt wirksam sind“, sagte OB Andreas Brand (Freie Wähler).

Die ursprüngliche Zeppelin-Stiftung wurde 1908 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg beschloss das damalige Direktorium des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns in einer Rechtsanordnung vom 28. Januar 1947, die damalige Stiftung des Grafen Zeppelin aufzulösen und das Vermögen gemäß der Stiftungsurkunde an die Stadtgemeinde Friedrichshafen zu übertragen. In Übereinstimmung mit der Stiftungsurkunde beschloss der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen 1954 eine Stiftungssatzung, nach der die Zeppelin-Stiftung eine rechtlich unselbstständige Gemeindestiftung der Stadt Friedrichshafen ist, deren Erträgnisse getrennt vom städtischen Vermögen zu verwalten und entsprechend den Stiftungszwecken zu verwenden sind.

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